Notfalldatenmanagement

3. März 2021

Liebe Patienten,

ab sofort besteht bei uns die Möglichkeit, das sogenannte Notfalldatenmangement durchzuführen. Das bedeutet, wir können Ihre Notfalldaten (insbesondere Kontaktpersonen, Hausarzt, Diagnosen, Allergien) auf Ihre Chipkarte schreiben.

Wir haben auch die Möglichkeit, den Bundeseinheitlichen Medikationplan als sogenannten elektronischen Medikationsplan auf Ihre Chipkarte zu laden. Hierfür benötigen wir eine PIN, die Sie selbst von Ihrer Krankenkasse anfordern müssen.

Mit dieser PIN können Sie auch den Zugriff auf Ihre Chipkarte verwalten, also festlegen, welche Informationen mit oder ohne PIN abgerufen werden können.

Sprechen Sie uns an!

Ihr Praxisteam

Rezeptanforderungen u.ä.

9. Januar 2020

Werte Patienten,

Wir haben uns dazu entschlossen, ab 1.4.2020 keine sofortigen Ausstellungen mehr von Rezepten, Überweisungen o.ä. an der Anmeldung vorzunehmen.

Dies dient Ihrer Arzneimittelsicherheit! Mit der Unterschrift des Arztes auf Ihrem Rezept wird bestätigt, dass Wirkstoff und Dosis weiterhin genau so für Sie und Ihre Erkrankungen richtig sind und sie in regelmäßiger Kontrolle diesbezüglich beim Arzt sind.

Das können Dr. Taubert und Dr. Rommel während des laufenden Sprechstundenbetriebes nicht gewährleisten.

Das ständige Unterschreiben „zwischen Tür und Angel“ verzögert zudem ungemein den Sprechstundenablauf.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Rezept- und Überweisungswünsche telefonisch, persönlich (am besten schriftlich) oder über unsere Website vorzunehmen.

Alles ist dann am Folgetag ab 9Uhr abholungsbereit.

Es wird für Sie vielleicht etwas umständlicher, dafür

profitieren Sie von einem verantwortungsbewussten Umgang durch uns mit Ihren Verordnungen.

Ihr Team der Arztpraxis Dr. Rommel

Reiseimpfungen

18. April 2019

Liebe Reisende,

eine reisemedizinische Beratung ist sehr komplex und muss individuell auf den Patienten abgestimmt werden. Es müssen Vorerkrankungen, Alter, Reiseziel und vor allem Inhalt und Ablauf der Reise in die Erwägungen zu präventiven Impfungen mit einbezogen werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Verlässliche Informationen zu Reisekrankheiten, deren Verbreitungsgebieten, möglicher Prohylaxe und auch zu Reiseimpfungen erhalten Sie z.B. auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin:

https://www.dtg.org/

Deshalb hier nur ein paar Kurzinformationen zu Reiseimpfungen, diese ersetzen keine individuelle Reise – und Impfberatung.

Grundlage eines jeden Reiseimpfschutzes ist zunächst die Komplettierung aller empfohlenen Standardimpfungen bzw. deren Auffrischungen (s. hierzu Beitrag Impfungen im Erwachsenenalter).

Influenza ist die häufigste impfpräventable Infektionskrankheit auf Fernreisen. Eine Influenza-Impfung ist daher für alle Fern-reisenden sinnvoll. Dies gilt insbesondere auf Kreuzfahrtschiffen, Busreisen in organisierten Touristengruppen usw.
Beachten Sie die Grippesaison auf der Südhalbkugel von Mai bis Oktober!

Die Impfung gegen Hepatitis A und B sollte großzügig erfolgen. Nach neuesten Empfehlungen müssen keine routinemäßigen Auffrischungen alle 10 Jahre erfolgen, man geht bei Grundimmunisierung im Erwachsenenalter von einem Impfschutz aus, der mindestens 25-40 Jahre hält. Eine routinemäßige Auffrischung wird nur noch bei Patienten mit Immunschwäche oder sehr hohem individuellem Risiko empfohlen.
Bei erfolgter Grundimmunisierung im Säuglingsalter gibt es derzeit keine einheitlichen Empfehlungen zu einer Auffrischung im Erwachsenenalter, hier muss man je nach Risiko individuell entscheiden.
Beachten Sie, dass die Grundimmunisierung erst nach 6 Monaten abgeschlossen ist! Erst danach besteht ein langfristiger Schutz. Hepatitis B muss 3x geimpft werden (0-1-6 Monate), der Impfschutz beginnt circa 2 Wochen nach der zweiten Dosis. Hepatitis A muss 2x geimpft werden (0-6 Monate), die 1 . Impfung kann auch kurz vor der Reise gegeben werden, denn die Inkubationszeit für Hepatitis A ist mit 15-50 Tagen relativ lange.
Falls ein besonders rascher Schutz gegen Hepatitis B gewünscht wird, kann nach einem verkürzten Impfschema geimpft werden, z.B. an den Tagen 0-7-21.  Zum Aufbau eines langfristigen Impfschutzes wird in diesen Fällen eine zusätzliche 4. Impfdosis nach 6-12 Monaten empfohlen.
Es existiert auch ein Kombinationsimpfschutz gegen Hepatits A und B. Das Impfschema entspricht der Hepatitis B-Impfung.

Bei Reisen in tropische Gebiete von Afrika und Südamerika (nicht Asien!) ist eine Impfung gegen Gelbfieber dringend anzuraten und muss in einigen Ländern bei Einreise auch nachgewiesen werden. Laut WHO besteht der Impfschutz nach einmaliger Impfung lebenslang. Bisher akzeptieren jedoch nicht alle Länder diese Neuregelung und bestehen weiterhin auf eine Impfung, die nicht älter als 10 Jahre ist. Der Lebendimpfstoff wird nur bei zugelassenen Impfstellen abgegeben. Der Impfschutz tritt nach ca. 10 Tagen ein und liegt bei fast 100 %.

Meningitis kommt weltweit vor. Reisende in Gebiete des afrikanischen Meningitisgürtels (http://gamapserver.who.int/mapLibrary/files/maps/global_meningitisrisk_ithriskmap.png) sollten sich v.a. gegen Subtyp A (aber auch C und Y) schützen (Vierfachimpfstoff gegen ACWY). Schüler und Studenten vor Langzeitaufenthalten, Abenteuerreisende, Reisende mit engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sollten auch bei Reisen nach Asien (Subtypen A und C), Nordamerika (Subtypen B, C, Y), Südamerika, Australien und Neuseeland (Subtypen B und C) einen Impfschutz gegen Meningitis in Erwägung ziehen. Es existieren neben dem Vierfachimpfstoff auch Impfstoffe gegen Meningitis C oder B allein.

Eine Impfung gegen Tollwut und Typhus ist nur bei Reisen mit niedrigem hygienischen Standard und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B. Trekkingtouren, Backpackerreisen u.ä.) zu empfehlen.

Ähnliches gilt für die Japanische Enzephalitis (in Süd-, Südost- und Ostasien insbesondere zur Regenzeit).

Die Choleraschluckimpfung ist nur in Ausnahmefällen angezeigt (z.B. in der Entwicklungshilfe).

Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir geben unser Bestes, Sie zu beraten. Wir müssen aber auch das ein oder andere nachlesen, nicht zuletzt weil sich Empfehlungen auch immer wieder ändern.

Impfungen im Erwachsenenalter

Liebe Patienten,

bitte denken Sie an die regelmäßige Auffrischung Ihrer Standardimpfungen! Sie können zu den regulären Sprechstundenzeiten immer ohne Termin zum Impfen kommen. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

Alle 10 Jahre erfolgt die Auffrischung gegen Tetanus-Diphterie-Keuchhusten, einmalig mit Kinderlähmung.

Schwangere, aber auch werdene Väter, Omas und Opas sollten insbesondere auf einen ausreichenden Schutz gegen Keuchusten achten (nicht länger als 10 Jahre zurückliegend), da diese das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten anstecken können, bevor es selbst geimpft werden kann. Die Erkrankung ist für Kleinstkinder lebensgefährlich. Eine Impfung existiert nur in Kombination mit der Impfung gegen Tetanus und Diphterie.

Ab 60 Jahren wird die jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen, diese erfolgt üblicherweise im Oktober oder November.
Auch Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sollten sich gegen Influenza impfen lassen.

Ebenso ab 60 Jahren erfolgt die Impfung gegen den wichtigsten Erreger der Lungenentzündung, die Pneumokokken. Das heißt nicht, dass man keine Lungenentzündung mehr bekommen kann, aber sollte man sich mit Pneumokokken infizieren, ist der Verlauf nicht so schwerwiegend oder gar tödlich. Bei gesunden Menschen reicht die einmalige Impfung nach derzeitiger Empfehlung der Ständigen Impfkommision.

Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Herzschwäche, Lungenerkrankungen oder Diabetes mellitus erfolgen die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken altersunabhängig. Die Pneumokokkenimpfung sollte dann alle 6 Jahre aufgefrischt werden.

Neu ist ab 60 Jahren nun auch die einmalige Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose). Dies gilt für alle Personen, egal ob sie bereits eine Gürtelrose hatten oder nicht. Bei chronischen Erkrankungen soll bereits ab einem Alter von 50 Jahren geimpft werden. Die aktuelle Datenlage verspricht zum einen weniger Erkrankungen an Gürtelrose und zum anderen, wenn man dennoch erkrankt, einen weniger schweren Verlauf, insbesondere weniger häufig die sogenannte Zosterneuralgie (monate- bis jahrelange Nervenschmerzen nach abgeheilten Hautveränderungen).

Wenn Sie viel in Wald und Garten unterwegs sind, sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich gegen FSME impfen lassen, auch wenn unser Landkreis offiziell kein Hochrisikogebiet ist. FSME wird durch Zecken übertragen und nimmt in über 50% sehr schwere Verläufe an mit Hirn- und Hirnhautentzündung. Im Jahr 2018 wurden deutschlandweit 583 Fälle gemeldet (20% Zunahme im Vergleich zu 2017). Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen (0-1-6 Monate), aufgefrischt wird bei allen nach 3 Jahren. Wer unter 60 Jahre alt ist, muss dann alle 5 Jahre auffrischen lassen,  ab 60 alle 3 Jahre.
Die FSME-Impfung schützt nicht vor der sehr viel häufigeren Borreliose! Das heißt auf lange Kleidung und das gründliche Absuchen nach Aufenthalt im Freien kann nicht verzichtet werden!

Wer Impfungen aus verschiedenen Gründen ablehnt, dem möchten wir folgenden Link empfehlen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html

Vorsorge im Blick

16. April 2019

Liebe Patienten, wir möchten Sie hier über Ihre aktuellen Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge informieren:

Bei uns können Sie, wenn Sie 35 Jahre und älter sind, alle 3 Jahre (seit dem 1.4. 2019 nicht mehr alle 2 Jahre) den sogenannten CheckUp (=Gesundheitsuntersuchung) durchführen lassen. Dieser beinhaltet ein EKG, eine Urinuntersuchung, eine Blutentnahme und zu einem 2. Termin eine Auswertung bei Ihrem Arzt mit einer kompletten körperlichen Untersuchung und einer Beratung zu persönlichen Risikofaktoren für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung und zu nötigen Impfungen.
Die Blutentnahme besteht aus dem Nüchternzuckerwert, den Cholesterinwerten und Nierenwerten und enthält kein sogenanntes „großes Blutbild“,  welches nur bei konkreten Symptomen abgenommen wird.

Neu ist ab 1.4. 2019, dass auch Patienten zwischen 18 und 35 Jahren einmalig einen CheckUp durchführen lassen können, eine Blutentnahme wird aber nur durchgeführt bei entsprechend erhöhtem Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Ab 35Jahren können sie alle 2 Jahre bei uns am Hautkrebsscreening teilnehmen. Wenn wir einen auffälligen Befund erheben, leiten wir zum Hautarzt weiter. Dieses zweistufige Verfahren ist gewählt worden, damit Hautärzte bestenfalls nicht mit lauter unauffälligen Patienten konfrontiert werden.

Frauen sollten ab einem Alter von 20 Jahren den Frauenarzt jährlich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und ab 30 Jahren dann auch zur Tastuntersuchung der Brust besuchen. Ab einem Alter von 50 Jahren werden auch alle Frauen bis zum 70. Lebensjahr alle 2 Jahre zum Mammographiescreening eingeladen. Männer können dementsprechend ab 45 Jahren beim Urologen jährlich zur Früherkennung von Prostatakrebs vorstellig werden. Hier erfolgt eine Tastuntersuchung und gegebenenfalls ein Ultraschall, der Nutzen der Bestimmung des PSA-Wertes ist umstritten und ist deshalb keine kassenärztliche Leistung.

Männer ab 65 Jahren können sich bei uns vorstellen zur einmaligen Untersuchung der großen Bauchschlagader via Ultraschall (Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen). Diese Vorsorgeuntersuchung wurde deshalb eingeführt, weil ein sogenanntes Aneurysma (eine Erweiterung) der Aorta lange unbemerkt bleibt, keine Symptome verursacht, aber wenn es plötzlich platzt, meist mit dem Tod endet.

Und das Wichtigste zum Schluss: Darmkrebsvorsorge: viel zu wenig wahrgenommen, vor allem nicht von Männern. Aber wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken! Deshalb wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. Bei Frauen bleibt die Altersgrenze bei 55 Jahren bestehen. Bei einer Darmspiegelung (=Koloskopie) wird nicht nur der Darmkrebs erkannt, sondern bereits dessen mögliche Vorstufen (Polypen, Adenome). Diese werden grundsätzlich entfernt und untersucht, was diese Vorsorge so wertvoll macht, denn hier wird die Krebsentstehung möglicherweise verhindert. Da die Entwicklung vom Polyp bis zum Krebs circa 10 Jahre braucht, wird eine Kontrollkoloskopie bei unauffälligem Erstbefund nach 10 Jahren empfohlen.
Wer keine Darmspiegelung möchte, kann ab einem Alter von 50 jährlich und ab 55 alle 2 Jahre eine Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut abgeben. Aber ein Tumor, der nicht blutet, wird auch nicht erkannt! Und eine Darmkrebsvorstufe muss nicht bluten. Und nur das regelmäßige Abgeben erhöht die Wahrscheinlichkeit einen blutenden Darmkrebs zu finden!

Sie können gerne den CheckUp nutzen, um mit uns über Ihre weiteren Vorsorgeuntersuchungen zu sprechen oder sich zu einzelnen Untersucungen beraten zu lassen.